Was ist zu tun im Trauerfall ?


Sollte der Tod eines Menschen eintreten so verfahren sie wie folgt:

1.Es ist erforderlich das ein Arzt den Tod feststellt und Diesen in einem Totenschein dokumentiert. Daher verständigen sie den Hausarzt oder den Notarzt in ihrer Nähe. Sollte der Hausarzt nicht umgehend zu ihnen kommen, so benachrichtigen sie den Notarzt auf jeden Fall (Hausärzte sind verpflichtet umgehend nach Benachrichtigung zu erscheinen denn Angehörige können nicht entscheiden ob der Tod eingetreten ist oder ob lebensverlängernde Maßnahmen erfolgen müssen).

2. Sollte der Verdacht da sein, dass die betreffende Person eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, so benachrichtigen sie auch die zuständige Polizeidienststelle. Weiterhin sollten sie die Umgebung des Verstorbenen (Tatort) nicht verändern bis sie die polizeiliche Erlaubniss dafür erhalten haben.

3. Sollte die/der Verstorbene einer Religion bzw. Glaubensgemeinschaft angehören; und es üblich ist eine Aussegnung vorzunehmen, so benachrichtigen sie für diesen Fall den Pfarrer/Pastor oder geistlichen Seelsorger ihres Ortes.

4. Benachrichtigen sie uns, ihren Bestatter des Vertrauens. Wir werden ihnen hilfreich in allen Trauerangelegenheiten zur Seite stehen und ihre Wünsche sowie Termine und Absprachen für sie erledigen.


Sollte der Tod eines Menschen im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung eintreten, so wird der Arzt automatisch von der jeweiligen Institution benachrichtigt. Oftmals wird auch bei der Aufnahme in ein Krankenhaus oder in eine Pflegeeinrichtung abgefragt, wer im Falle eines Todes benachrichtigt werden soll (Angehörige, Bestatter, geistlicher Seelsorger).

Wenn Sie mit all diesen Dingen überfordert sind, werden wir Ihnen dabei helfen; zu jeder Tages- und Nachtzeit. Rufen Sie uns an !

!! Wichtig !!: Jeder Angehörige / Bestatungspflichtige kann seinen Bestatter des Vertrauens frei wählen. Es gibt keine regionale Gebundenheit.